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  • 30.04.2024 · Nachricht · Betriebsprüfung/Arbeitsentgelt

    BSG hat entschieden: Verspätete Pauschalversteuerung führt nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

    | Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden? Ja, sagt das BSG – und widerspricht damit der Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen und gibt der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht. |